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Bitcoin vererben in der Schweiz: warum das Testament allein nicht reicht
Rechtlich gehen deine Bitcoin an deine Erben über wie jedes andere Vermögen. Praktisch bekommen sie ohne einen Zugang, den du zu Lebzeiten vorbereitet hast, gar nichts.
Es gibt beim Thema Bitcoin und Erbschaft eine Lücke, die vielen erst spät auffällt. Juristisch ist die Sache klar geregelt. Technisch ist sie es überhaupt nicht. Und weil das Recht das eine sagt und die Technik das andere, entsteht ein Bereich, in dem Vermögen einfach verschwindet.
Der rechtliche Teil ist der einfache
Nach Schweizer Erbrecht treten die Erben mit dem Tod in die gesamte Rechtsstellung der verstorbenen Person ein. Das nennt sich Universalsukzession und steht in Artikel 560 des Zivilgesetzbuchs. Es gilt für die Wohnung, das Bankkonto, die Briefmarkensammlung und ebenso für Bitcoin.
Steuerlich laufen zwei Dinge nebeneinander. Bis zum Todestag gehören die Bitcoin ins Vermögen der verstorbenen Person und unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer. Beim Übergang auf die Erben kommt je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad die Erbschaftssteuer dazu. Ehegatten und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit, entferntere Erben und Konkubinatspartner in aller Regel nicht.
Der technische Teil ist der schwierige
Und jetzt kommt der Punkt, an dem juristische Ratgeber meistens aufhören. Ein Erbschein macht deine Erben zu den rechtmässigen Eigentümern deiner Bitcoin. Er verschafft ihnen keinen Zugriff.
Bei einem Bankkonto genügt der Erbschein, weil die Bank das Konto verwaltet und es auf Vorlage der Papiere freigibt. Bei Bitcoin in Selbstverwahrung gibt es keine solche Stelle. Wer den privaten Schlüssel hat, kann verfügen. Wer ihn nicht hat, kann es nicht, und daran ändert kein Gericht der Welt etwas.
Die drei Fälle, die in der Praxis vorkommen
Was funktioniert
- Die Erben wissen, dass es Bitcoin gibt
- Sie wissen, wo die Wiederherstellungswörter liegen
- Sie kommen an diesen Ort heran, ohne dass du lebst
- Sie wissen grob, was damit zu tun ist
Was schiefgeht
- Niemand weiss von den Bitcoin, sie fallen aus dem Nachlass
- Die Wörter liegen im Bankschliessfach, das erst nach Wochen geöffnet wird
- Die Wörter stehen im Testament, das beim Notar für alle einsehbar wird
- Ein Zettel liegt in der Schublade, ohne dass jemand versteht, was er bedeutet
Der dritte Punkt rechts verdient eine eigene Warnung. Die Wiederherstellungswörter gehören nicht ins Testament. Ein Testament wird im Erbfall eröffnet und allen gesetzlichen Erben zur Kenntnis gebracht, unabhängig davon, wem du die Bitcoin zugedacht hast. Ausserdem liegt es unter Umständen jahrelang bei einer Stelle, auf deren Sorgfalt du keinen Einfluss hast.
Wie du es sinnvoll vorbereitest
- Ein Verzeichnis, das keine Schlüssel enthält Ein Blatt, auf dem steht, dass es Bitcoin gibt, in welcher Form sie verwahrt werden und wer im Ernstfall weiterhelfen kann. Ohne Wiederherstellungswörter, ohne Beträge. Dieses Blatt darf gefunden werden, es öffnet für sich genommen nichts.
- Die Wörter getrennt und an einem Ort, der erreichbar ist Handschriftlich auf Papier, an zwei verschiedenen sicheren Orten. Wichtig ist, dass eine Vertrauensperson im Ernstfall an mindestens einen davon herankommt, ohne auf einen Gerichtsbeschluss warten zu müssen.
- Eine kurze Anleitung in einfachen Worten Was ist eine Wallet, was macht man mit diesen Wörtern, an wen kann man sich wenden. Geschrieben für jemanden, der sich nie damit beschäftigt hat, denn genau diese Person wird sie lesen.
- Ein Gespräch zu Lebzeiten Der Schritt, den fast alle auslassen. Es genügt, dass eine Person weiss, dass es das gibt und wo sie im Ernstfall nachschaut. Ein Nachlass, über den nie gesprochen wurde, ist der häufigste Grund, warum Bitcoin verschwinden.
Was ich Frauen dabei besonders ans Herz lege
In den Gesprächen an meinen Abenden kommt ein Muster auffällig oft vor: Der Partner hat sich um Bitcoin gekümmert, die Partnerin weiss ungefähr, dass es sie gibt, aber nicht, wo und wie. Das ist keine Frage von Interesse, sondern von Arbeitsteilung, und sie fällt genau dann auf die Füsse, wenn es am wenigsten passt.
Umgekehrt gilt dasselbe. Wenn du selbst verwahrst, überlege dir, wer im Ernstfall in der Lage wäre, die Sache zu Ende zu bringen. Wenn dir dazu niemand einfällt, ist das kein technisches Problem, sondern das eigentliche.