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Zahle ich Steuern, wenn mein Bitcoin im Wert steigt?

Die häufigste Frage an meinen Abenden, und die Antwort überrascht die meisten. In der Schweiz ist der Kursgewinn nicht das Steuerthema. Der Bestand ist es.

8 Minuten Lesezeit Lisa Tscherry

Wenn ich an einem Abend in Zürich frage, welche Frage am dringendsten ist, kommt fast immer dieselbe: Was passiert steuerlich, wenn der Kurs steigt? Dahinter steckt meist die Sorge, dass ein Gewinn auf dem Papier plötzlich eine Rechnung auslöst, mit der niemand gerechnet hat.

Für Privatpersonen in der Schweiz ist die Antwort erfreulich klar, und sie fällt anders aus als in Deutschland oder Österreich. Das führt regelmässig zu Verwirrung, weil die meisten Ratgeber im Netz aus Deutschland stammen.

Die zwei Sätze, um die es geht

Die aus solchen Transaktionen resultierenden Gewinne und Verluste stellen bei natürlichen Personen im Privatvermögen grundsätzlich steuerfreie Kapitalgewinne oder nicht abzugsfähige Kapitalverluste dar.
Eidgenössische Steuerverwaltung, Kryptowährungen und Besteuerung

Das ist die eine Hälfte. Verkaufst du als Privatperson Bitcoin mit Gewinn, ist dieser Gewinn grundsätzlich steuerfrei. Die Kehrseite steht im selben Satz und wird gerne überlesen: Verluste kannst du entsprechend auch nicht abziehen.

Die andere Hälfte betrifft den Bestand. Bitcoin gilt steuerlich als bewegliches Kapitalvermögen. Damit gehört er in dein steuerbares Vermögen und unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer, so wie ein Sparkonto oder ein Wertschriftendepot auch.

Was das für deine Steuererklärung bedeutet

Bitcoin gehört ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, zusammen mit deinen Konten und Wertpapieren. Massgebend ist der Wert am 31. Dezember.

Für die Bewertung führt die Eidgenössische Steuerverwaltung eine offizielle Kursliste. Steht deine Kryptowährung dort, nimmst du diesen Kurs. Steht sie nicht darin, musst du selbst einen Wert belegen, üblicherweise den Kurs der Handelsplattform, die du hauptsächlich nutzt.

  1. Bestand per 31. Dezember festhalten Wie viele Bitcoin hältst du zum Jahresende, über alle Wallets und Konten zusammen. Ein Bildschirmfoto oder ein Ausdruck genügt als eigene Notiz.
  2. Kurs aus der ESTV-Kursliste holen Die Steuerverwaltung veröffentlicht für Bitcoin einen offiziellen Jahresendkurs. Diesen nimmst du, nicht den Kurs deiner App.
  3. Im Wertschriftenverzeichnis eintragen Als Vermögenswert, mit Bezeichnung, Menge und Wert in Franken. Die genaue Bezeichnung der Rubrik unterscheidet sich je nach Kanton.
  4. Belege aufbewahren Kaufbelege und Jahresübersichten deiner Plattform. Nicht zum Einreichen, sondern für den Fall, dass jemand nachfragt.

Wo es anders wird

Die freundliche Regel gilt für Privatvermögen. Es gibt Situationen, in denen die Steuerverwaltung anders hinschaut.

  • Mining und Staking gelten als steuerbares Einkommen im Zeitpunkt des Zuflusses, nicht als Kapitalgewinn.
  • Auch Airdrops werden als Einkommen erfasst, bewertet zum Marktwert bei Zuteilung.
  • Wer sehr häufig handelt, mit Fremdkapital arbeitet oder vom Handel lebt, kann als gewerbsmässig eingestuft werden. Dann sind Gewinne steuerbar und Sozialabgaben fällig.
  • Wer Bitcoin im Geschäftsvermögen hält, fällt ohnehin unter andere Regeln.

Die Kriterien für Gewerbsmässigkeit sind in einem Kreisschreiben der Steuerverwaltung festgehalten und werden auf Kryptowährungen sinngemäss angewendet. Sie zu erfüllen ist allerdings keine Garantie: Gerichte sind an dieses Kreisschreiben nicht gebunden. Wer regelmässig und in grösserem Umfang handelt, sollte das mit einer Fachperson anschauen, statt sich auf eine Faustregel aus dem Internet zu verlassen.

Warum ich hier keine Zahlen nenne

Du wirst in diesem Artikel keinen Steuersatz und keinen Freibetrag finden. Das ist Absicht. Die Vermögenssteuer ist kantonal geregelt, die Sätze und Freibeträge unterscheiden sich erheblich, und sie ändern sich. Eine Zahl, die für Zug stimmt, ist für Genf falsch.

Verbindlich Auskunft gibt die Steuerverwaltung deines Kantons. Die meisten haben ein Merkblatt zu Kryptowährungen, und die Eidgenössische Steuerverwaltung beantwortet Fragen zur Grundsystematik direkt.

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